AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lizenzvertrag
1. Der Lizenzgeber (LG) erklärt, dass er geistiger Urheber des Programms ist. Dem Lizenznehmer (LN) ist bekannt, dass er lediglich die Nutzungsrechte (nicht das Programm selbst) für die Dauer der Ausbildung erwirbt. Er verpflichtet sich, es nur für eigene Ausbildungszwecke einzusetzen und es weder zu vervielfältigen/verändern/Dritten zugänglich zu machen/zu überlassen. Der LN erklärt sein Einverständnis, dass die Computer-Adresse seines Rechners ausgelesen und für Kopierschutzzwecke verwandt wird und gemeinsam mit IP-Adresse u. Programm-Seriennummer an den LG per E-Mail übermittelt werden darf.
2. Der LG haftet weder gegenüber dem Lizenznehmer für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus etwaigen Mängeln des Programms oder sonst überlassenen Unterlagen, insbesondere bei der Anwendung, Nutzung und/oder Auswertung des Programms bzw. der mit ihnen erarbeiteten Ergebnisse entstehen sollten. Der LN verpflichtet sich, auch seinerseits die Haftung des LGs gegenüber Dritten auszuschließen und den LG von allen Haftungsansprüchen Dritter freizustellen.
3. Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus diesem Vertrag haftet der LG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen Leistungsstörungen auf die Höhe des an den LG zu zahlende Lizenzgebühr begrenzt, wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten insgesamt auf die Höhe der dreifachen Lizenzgebühr. Die Haftung für Produktionsausfall und/ oder Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und sonstigen Folgeschäden ist ausgeschlossen.
4. Der Vertrag beginn mit der Programmübergabe u. endet mit Abschluss der Ausbildung. Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Wenn die vereinbarte Zahlungsfrist um 10 Tage überschritten wird, kann der LG vom Vertrag zurücktreten. Die Zahlungsverpflichtung des LN bleibt bestehen. Sollten eine\mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein\werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
5. Eine (auch teilweise) Vervielfältigung der Software, der Fragenkataloge oder des Hilfesystems bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des LG. Dieses gilt auch für die Weitergabe der Software bzw von Kopien oder Auszügen aus der Software an Dritte. Beim Verstoß gegen diese Vereinbarungen wird eine Vertragsstrafe von 2.000 € (zweitausend Euro) gem. § 823 BGB je Verstoß fällig.
6. Der LN hat Kenntnis u. akzeptiert, dass Software (Anpassung an Rechner u. Monitor) und Cover auf seine persönl. Verhältnisse abgestimmt werden und somit kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB) besteht.
Ende der AGB
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